Garnisonsorte im Deutschen Kaiserreich
Württemberg behielt wie Bayern und Sachsen ein eigenes Armeekontingent mit eigenem Kriegsministerium in Stuttgart. Grundlage war die Militärkonvention mit dem Norddeutschen Bund vom 21./25. November 1870.
Die württembergischen Truppen bildeten das XIII. Armee-Korps des deutschen Heeres, dessen Generalkommando in Stuttgart saß. Die doppelte Zugehörigkeit spiegelte sich in der Nummerierung: Das älteste Stuttgarter Regiment führte die württembergische Zählung als 1. Regiment weiter, erhielt 1871 aber zusätzlich die Reichsheernummer 119.
Zu diesen Standorten in Königreich Württemberg liegen ausführliche Darstellungen mit Regimentern, Kasernen und heutigem Zustand vor:
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