Herzogtum Sachsen-Altenburg

Garnisonsorte im Deutschen Kaiserreich

Standorte

1

Staatsform

Herzogtum

Truppengattungen

Heer (1)

Militärische Stellung im Kaiserreich

Sachsen-Altenburg schloss keine eigene Militärkonvention, sondern trat der zwischen Preußen und Sachsen-Weimar-Eisenach am 4. Februar 1867 geschlossenen bei (Protokoll vom 22. Februar 1867, erneuert am 15. September 1873). Das altenburgische Kontingent stellte zunächst ein Bataillon des 7. Thüringischen Infanterie-Regiments Nr. 96.

1896 schied das Herzogtum aus diesem Verband aus; ab 1897 stellte es mit dem 8. Thüringischen Infanterie-Regiment Nr. 153 einen eigenen Truppenkörper, dessen Stab sowie I. und II. Bataillon in Altenburg lagen. Anders als in den meisten Kleinstaaten blieb dem Herzog dabei mehr als eine Ehrenstellung: Die Konvention beließ ihm die Disziplinarstrafgewalt im Verhältnis eines kommandierenden Generals.

Ausführlich dargestellt

Zu diesen Standorten in Herzogtum Sachsen-Altenburg liegen ausführliche Darstellungen mit Regimentern, Kasernen und heutigem Zustand vor:
Altenburg

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