Garnisonsorte im Deutschen Kaiserreich
Sachsen-Altenburg schloss keine eigene Militärkonvention, sondern trat der zwischen Preußen und Sachsen-Weimar-Eisenach am 4. Februar 1867 geschlossenen bei (Protokoll vom 22. Februar 1867, erneuert am 15. September 1873). Das altenburgische Kontingent stellte zunächst ein Bataillon des 7. Thüringischen Infanterie-Regiments Nr. 96.
1896 schied das Herzogtum aus diesem Verband aus; ab 1897 stellte es mit dem 8. Thüringischen Infanterie-Regiment Nr. 153 einen eigenen Truppenkörper, dessen Stab sowie I. und II. Bataillon in Altenburg lagen. Anders als in den meisten Kleinstaaten blieb dem Herzog dabei mehr als eine Ehrenstellung: Die Konvention beließ ihm die Disziplinarstrafgewalt im Verhältnis eines kommandierenden Generals.
Zu diesen Standorten in Herzogtum Sachsen-Altenburg liegen ausführliche Darstellungen mit Regimentern, Kasernen und heutigem Zustand vor:
Altenburg