Garnisonsorte im Deutschen Kaiserreich
Die Militärkonvention Sachsen-Weimar-Eisenachs mit Preußen vom 4. Februar 1867 nebst Protokoll vom 22. Februar wurde zur Vorlage für die ganze Region: Mehrere thüringische Kleinstaaten schlossen keinen eigenen Vertrag, sondern traten dieser Konvention bei.
Das weimarische Kontingent selbst ging vollständig in einem einzigen Verband auf, dem Infanterie-Regiment Großherzog von Sachsen (5. Thüringisches) Nr. 94. Anders als die gemeinsam bemannten Regimenter Nr. 95 und Nr. 96 war dies ein rein weimarisches Regiment, dessen sämtliche Bataillone im eigenen Land lagen: Stab und I. Bataillon in Weimar, das II. in Eisenach, das Füsilier-Bataillon in Jena. Die Residenzstadt Weimar war bis 1854 garnisonsfrei gewesen — eine Ausnahme unter den deutschen Residenzstädten.
Zu diesen Standorten in Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach liegen ausführliche Darstellungen mit Regimentern, Kasernen und heutigem Zustand vor:
Weimar