Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha

Garnisonsorte im Deutschen Kaiserreich

Standorte

3

Staatsform

Herzogtum

Truppengattungen

Heer (2), Ohne Garnison (1)

Militärische Stellung im Kaiserreich

Anders als die übrigen thüringischen Kleinstaaten schloss das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha einen eigenen Vertrag mit Preußen: nach einer ersten Konvention unter Ernst II. von 1861 die Militärkonvention vom 6. Juni 1867, erneuert am 15. September 1873.

Das coburg-gothaische Kontingent bildete gemeinsam mit dem meiningischen das zum 1. Oktober 1867 aufgestellte 6. Thüringische Infanterie-Regiment Nr. 95. Stab und I. Bataillon lagen in Gotha, das II. in Hildburghausen, das Füsilier-Bataillon in Coburg — das Militär war damit eine der wenigen Klammern zwischen den räumlich getrennten Landesteilen des Doppelherzogtums.

Ausführlich dargestellt

Zu diesen Standorten in Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha liegen ausführliche Darstellungen mit Regimentern, Kasernen und heutigem Zustand vor:
Gotha · Ohrdruf

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