Königreich Sachsen

Garnisonsorte im Deutschen Kaiserreich

Standorte

31

Staatsform

Königreich

Truppengattungen

Heer (31)

Militärische Stellung im Kaiserreich

Das Königreich Sachsen bewahrte sich nach Artikel 63 der Reichsverfassung von 1871 eine rechtlich eigenständige Armee. Sie war in die Heeresstruktur des Reiches eingegliedert, unterstand im Frieden aber dem sächsischen König und wurde von einem eigenen Kriegsministerium in Dresden verwaltet.

Das sächsische Kontingent umfasste zwei Armeekorps, das XII. und das XIX. Sichtbarster Ausdruck dieser Eigenständigkeit war die Albertstadt in Dresden — eine ab 1873 errichtete Militärstadt, die zu den größten geschlossenen Garnisonsanlagen Deutschlands zählte.

Ausführlich dargestellt

Zu diesen Standorten in Königreich Sachsen liegen ausführliche Darstellungen mit Regimentern, Kasernen und heutigem Zustand vor:
Dresden

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