Garnisonsorte im Deutschen Kaiserreich
Das Königreich Sachsen bewahrte sich nach Artikel 63 der Reichsverfassung von 1871 eine rechtlich eigenständige Armee. Sie war in die Heeresstruktur des Reiches eingegliedert, unterstand im Frieden aber dem sächsischen König und wurde von einem eigenen Kriegsministerium in Dresden verwaltet.
Das sächsische Kontingent umfasste zwei Armeekorps, das XII. und das XIX. Sichtbarster Ausdruck dieser Eigenständigkeit war die Albertstadt in Dresden — eine ab 1873 errichtete Militärstadt, die zu den größten geschlossenen Garnisonsanlagen Deutschlands zählte.
Zu diesen Standorten in Königreich Sachsen liegen ausführliche Darstellungen mit Regimentern, Kasernen und heutigem Zustand vor:
Dresden