Herzogtum Anhalt

Garnisonsorte im Deutschen Kaiserreich

Standorte

3

Staatsform

Herzogtum

Truppengattungen

Heer (3)

Militärische Stellung im Kaiserreich

Das Herzogtum Anhalt gehörte zu den Bundesstaaten, die nach 1867 keine eigene Armee mehr unterhielten. Anhalt schloss keinen gesonderten Vertrag, sondern trat der preußisch-sachsen-weimarischen Militärkonvention vom 4. Februar 1867 bei; die Vereinbarung über die Neuformierung des Landeskontingents datiert vom 28. Juni 1867. Damit gingen Ausbildung, Bewaffnung, Etatstärke und die Ernennung der Offiziere auf Preußen über.

Aus dem 1863 vereinigten Kontingent der Landesteile Dessau, Köthen und Bernburg entstand das Anhaltische Infanterie-Regiment Nr. 93 mit Stab in Dessau und Bataillonen in Dessau, Bernburg und Zerbst. Es unterstand 1914 der 15. Infanterie-Brigade der 8. Division im IV. Armee-Korps mit Sitz in Magdeburg. Rekruten anderer Waffengattungen traten unmittelbar in preußische Verbände ein. Dem Herzog blieben Ehrenrechte: der Landesname im Regimentstitel, die ganz grüne anhaltische Landeskokarde und die Stellung als Regimentschef, die allerdings der Kaiser verlieh.

Ausführlich dargestellt

Zu diesen Standorten in Herzogtum Anhalt liegen ausführliche Darstellungen mit Regimentern, Kasernen und heutigem Zustand vor:
Dessau

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