Garnisonsorte im Deutschen Kaiserreich
Bayern nahm unter den Bundesstaaten eine Sonderstellung ein: Das Königreich behielt sich in der Reichsverfassung von 1871 weitgehende Reservatrechte hinsichtlich der Wehrhoheit vor und unterhielt eine eigene Armee mit eigenem Kriegsministerium in München, eigenem Generalstab und eigener Militärgerichtsbarkeit.
Im Frieden unterstanden die bayerischen Truppen dem bayerischen König; erst im Kriegsfall gingen sie auf den Kaiser als Bundesfeldherrn über. Die bayerischen Verbände blieben von der durchlaufenden Nummerierung des Reichsheeres ausgenommen und gliederten sich in drei Armeekorps mit Generalkommandos in München, Würzburg und Nürnberg.
Zu diesen Standorten in Königreich Bayern liegen ausführliche Darstellungen mit Regimentern, Kasernen und heutigem Zustand vor:
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