Es gab im Kaiserreich streng genommen kein einheitliches „deutsches Heer". Die Reichsverfassung von 1871 kannte das Reichsheer als Verbund der Kontingente der Bundesstaaten. Der Kaiser war Bundesfeldherr; ihm standen Kommandogewalt, das Recht der Inspektion und die Festlegung von Ausbildung, Bewaffnung und Organisation zu. Die einzelnen Staaten blieben formal Kontingentsherren ihrer Truppen — mit sehr unterschiedlich viel Substanz hinter diesem Titel.
Drei Sonderfälle und der große Rest
Bayern behielt die weitgehendste Eigenständigkeit: ein eigenes Kriegsministerium, einen eigenen Generalstab, eigene Militärverwaltung und eigene Rangfolgen. Die bayerische Armee unterstand im Frieden dem bayerischen König und trat erst im Kriegsfall unter den Oberbefehl des Kaisers. Sachsen und Württemberg verfügten ebenfalls über eigene Kriegsministerien, waren aber organisatorisch enger an Preußen gebunden.
Alle übrigen Staaten — von Baden über Mecklenburg bis zu den thüringischen Kleinstaaten und den Hansestädten — hatten ihre Kontingente durch Militärkonventionen in die preußische Armee eingegliedert. Ihre Soldaten trugen preußische Uniformen und dienten in preußisch nummerierten Regimentern; die Landesherren behielten Ehrenrechte, Ernennungsbefugnisse und die Namensgebung. Näheres dazu im Artikel Militärkonventionen.
Der Aufbau von oben nach unten
Die Friedensgliederung war über Jahrzehnte bemerkenswert stabil und folgte einem Verdopplungsprinzip:
- Armeekorps — die größte Friedensgliederung, 1914 rund 25 an der Zahl (einschließlich des Gardekorps, zweier sächsischer, eines württembergischen und dreier bayerischer). Jedes Korps bestand in der Regel aus zwei Divisionen samt Korpstruppen.
- Division — meist zwei Infanterie-Brigaden, dazu eine Kavallerie- und eine Feldartillerie-Brigade.
- Brigade — zwei Regimenter.
- Infanterie-Regiment — drei Bataillone; im Frieden je nach Standort auf mehrere Orte verteilt.
- Bataillon — vier Kompanien — die kleinste Einheit, die einen eigenen Garnisonsort begründen konnte.
Dieses Prinzip erklärt eine Eigenheit der Garnisonskarte: Viele kleine Städte beherbergten nicht ein ganzes Regiment, sondern ein einzelnes Füsilier- oder III. Bataillon, das vom Regimentsstab einer größeren Nachbarstadt aus geführt wurde. Wer die Standortliste liest, sieht deshalb häufiger Bataillone als Regimenter.
Der Korpsbezirk als Ordnungsprinzip
Jedes Armeekorps hatte einen fest umrissenen Korpsbezirk, aus dem es seine Rekruten zog und in dem seine Truppen lagen. Diese Bezirke waren die eigentliche Militärgeographie des Reiches: Sie bestimmten, wo Kasernen gebaut wurden, wohin ein Wehrpflichtiger einrückte und welcher Landwehrbezirk für ihn zuständig war. Unter dem Korpsbezirk lagen die Landwehrbezirke mit ihren Bezirkskommandos, die Musterung und Beurlaubtenstand verwalteten.
Die Zuordnung war nicht willkürlich, sondern folgte weitgehend den Grenzen von Staaten und preußischen Provinzen — weshalb sich die Garnisonsorte des Kaiserreichs sinnvoll nach Bundesstaat erschließen lassen.
Was daneben stand
Neben Infanterie, Kavallerie, Feld- und Fußartillerie, Pionieren, Verkehrs- und Train-Truppen entstanden im Kaiserreich zwei ganz neue Gattungen: die Luftschiffertruppe, hervorgegangen aus den Ballon-Detachements des 19. Jahrhunderts, und ab 1910 die Fliegertruppe. Beide brauchten eine völlig andere Infrastruktur als eine Kaserne — Hallen, Gasanstalten, Flugfelder — und hinterließen deshalb eine eigene, gut erkennbare Standortspur.
Die Kaiserliche Marine stand vollständig außerhalb dieses Systems: Sie war Reichssache, kannte keine Kontingente und unterstand dem Reichsmarineamt.
Wie man einen Regimentsnamen liest
Truppenbezeichnungen des Kaiserreichs wirken auf den ersten Blick barock, sind aber streng systematisch. Ein Name wie „3. Oberschlesisches Infanterie-Regiment Nr. 62" enthält drei Angaben: die laufende Nummer innerhalb der Landschaft (das dritte oberschlesische), die landsmannschaftliche Herkunft des Ersatzes und die Nummer in der Gesamtliste der Infanterie-Regimenter.
Diese Gesamtliste war reichsweit fortlaufend — Preußen, Sachsen und Württemberg teilten sich eine Nummernreihe, während Bayern eine eigene führte. Ein „Infanterie-Regiment Nr. 5" gab es deshalb zweimal: einmal preußisch, einmal bayerisch. Wer eine Regimentsnummer recherchiert, muss also zuerst klären, aus welcher Reihe sie stammt.
Dazu traten Ehrennamen: Herrscher, Feldherren und befreundete Monarchen wurden zu Regimentschefs ernannt und gaben dem Verband ihren Namen. Solche Namen wechselten mit den Personen, die Nummer blieb — bei der Suche nach einem Standort ist deshalb immer die Nummer der verlässlichere Anker, nicht der Name.