Militärkonventionen: Wie die kleinen Staaten ihre Armeen abgaben

Der stillste Machtverlust des deutschen Föderalismus

Die deutsche Reichsgründung wird gern über Schlachten und Verfassungsartikel erzählt. Ihr wirksamster Vorgang stand aber in Verträgen, die kaum jemand kennt: den Militärkonventionen, mit denen die kleineren Bundesstaaten ihre Armeen überwiegend zwischen 1866 und 1873 an Preußen übergaben. Kein Staat wurde dabei aufgelöst, kein Fürst abgesetzt — und doch verlor die deutsche Kleinstaatlichkeit hier ihre materielle Grundlage.

Was eine Konvention regelte

Der Inhalt war je nach Staat verschieden, folgte aber einem Muster. Das Kontingent des Staates wurde in die preußische Armee eingegliedert: preußische Organisation, preußische Ausbildungsvorschriften, preußische Bewaffnung, preußische Uniform, preußische Regimentsnummern. Die Kosten trug fortan im Wesentlichen der Reichs- beziehungsweise preußische Militäretat, die Rekruten stellte weiterhin das Land.

Dem Landesherrn blieben Ehren- und Restrechte: das Recht, dem Regiment seinen Namen zu geben, Offiziere seines Kontingents vorzuschlagen oder zu ernennen, Orden zu verleihen, Paraden abzunehmen. In den kleinsten Staaten blieb davon wenig mehr als eine Uniform und ein Titel. Die Kommandogewalt war weg.

Die Abstufungen

Nicht jeder schloss einen eigenen Vertrag

Die Rede von „den Militärkonventionen" verdeckt, dass es sich keineswegs um zwei Dutzend gleichartiger Verträge handelte. Ein erheblicher Teil der thüringischen Kleinstaaten schloss überhaupt keinen eigenen Vertrag, sondern trat der Konvention bei, die Preußen am 4. Februar 1867 mit Sachsen-Weimar-Eisenach geschlossen hatte — nebst Protokoll vom 22. Februar. Diesen Weg gingen unter anderem Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und beide reußischen Fürstentümer.

Das ist mehr als eine juristische Feinheit. Wer nach „der Militärkonvention" eines dieser Länder sucht, findet keine — weil es keine gibt. Und es erklärt, warum in der Literatur so oft dasselbe Datum, der 4. Februar 1867, für Staaten auftaucht, die miteinander nichts zu tun hatten. Andere schlossen sehr wohl eigene Verträge, etwa Lippe am 26. Juni 1867, Sachsen-Coburg und Gotha am 6. Juni 1867 oder Oldenburg am 15. Juli 1867.

Kontingent und Garnison sind zweierlei

Der zweite verbreitete Kurzschluss ist die Annahme, das Kontingent eines Landes habe in diesem Land gelegen. Das war oft nicht der Fall — und gerade die Residenzstädte zeigen es:

Wer also die Militärgeschichte eines Kleinstaats sucht, muss zwei Fragen trennen: Wo dienten seine Landeskinder? Und: wer lag in seinen Städten? Die Antworten fallen regelmäßig auseinander.

Der letzte Verweigerer

Dass diese Verträge nicht überall widerstandslos hingenommen wurden, zeigt Braunschweig. Herzog Wilhelm lehnte eine Konvention beharrlich ab; 1875 wurde ihm indirekt mit einer Bundesexekution gedroht, begründet mit dem angeblich mangelhaften Ausbildungsstand seines Infanterie-Regiments. Erst nach seinem Tod 1884 kam die Vereinbarung zustande — unterzeichnet am 9. März 1886 in Braunschweig und am 18. März 1886 in Berlin, in Kraft zum 1. April 1886. Braunschweig war damit der letzte deutsche Bundesstaat, der eine Militärkonvention schloss, rund zwanzig Jahre nach den übrigen.

Was danach blieb, ist typisch für die ganze Konstruktion: Die Truppenteile behielten ihre Fahnen und trugen neben der preußischen weiterhin die blau-gelbe Landeskokarde, der Zusatz „Herzoglich" entfiel. Die schwarzen braunschweigischen Uniformen wurden bis 1892 durch blaue preußische ersetzt — nur die Husaren behielten ihr Schwarz. Sichtbares blieb erhalten, Entscheidendes wechselte den Besitzer.

Was das für die Garnisonskarte bedeutet

Für die Standortgeschichte hat das eine unmittelbare Folge: Der Bundesstaat sagt wenig darüber aus, welche Truppe an einem Ort lag. In einem waldeckischen, reußischen oder lippischen Ort stand ab 1867/71 preußisches Militär in preußischer Uniform. Wer die Ortsgeschichte eines Kleinstaats untersucht, sucht die Akten deshalb nicht nur im Landesarchiv, sondern in den preußischen Militärbeständen.

Umgekehrt erklärt die Konstruktion, warum manche Residenzstädte gar keine Garnison hatten: Lag das gesamte Landeskontingent als einzelnes Bataillon in einem anderen Ort — oder gleich in einem anderen Staat —, blieb die Residenz militärisch leer. Pyrmont im Fürstentum Waldeck-Pyrmont ist dafür das klarste Beispiel: Der Kurort führte kein Militär, weil das waldeckische Bataillon in Arolsen lag. In Greiz, der Residenz von Reuß älterer Linie, versah ein monatlich wechselndes Wachkommando aus dem benachbarten Gera den Dienst an der Hauptwache.

Ein Föderalismus auf Widerruf

Die Konventionen zeigen, wie das Kaiserreich funktionierte: nicht durch Abschaffung der Länder, sondern durch die Verlagerung der entscheidenden Fähigkeit — Gewalt zu organisieren — auf eine Ebene, auf der Preußen dominierte. Die Fürsten behielten Schlösser, Titel, Hofhaltung und Uniformen. Die Armeen, die diesen Titeln einmal Gewicht gegeben hatten, gehörten ihnen nicht mehr.

Wo die Akten liegen — und wo nicht

Für die Ortsforschung hat die Konstruktion eine bittere Nebenwirkung. Weil die Kontingente der meisten Staaten preußisch verwaltet wurden, landeten ihre Militärakten in den preußischen Heeresbeständen — und die wurden bei einem Luftangriff auf das Heeresarchiv in Potsdam im April 1945 zum weit überwiegenden Teil vernichtet. Personalunterlagen preußischer Soldaten des Kaiserreichs sind daher nur noch in Ausnahmefällen erhalten.

Erhalten geblieben sind dagegen die Bestände der Staaten mit eigener Militärverwaltung: Bayern (Kriegsarchiv im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, München), Sachsen (Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden) und Württemberg (Hauptstaatsarchiv Stuttgart). Wer nach einem Vorfahren oder einem Standort sucht, hat also nicht überall im Reich dieselben Chancen — die Militärkonvention seines Landes entscheidet mit darüber, ob es noch Quellen gibt. Für preußisch verwaltete Orte bleiben Ersatzüberlieferungen: Rangliste, Militärwochenblatt, Adressbücher, Bauakten der Stadt und Kirchenbücher der Militärgemeinden.

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