Die deutsche Reichsgründung wird gern über Schlachten und Verfassungsartikel erzählt. Ihr wirksamster Vorgang stand aber in Verträgen, die kaum jemand kennt: den Militärkonventionen, mit denen die kleineren Bundesstaaten ihre Armeen überwiegend zwischen 1866 und 1873 an Preußen übergaben. Kein Staat wurde dabei aufgelöst, kein Fürst abgesetzt — und doch verlor die deutsche Kleinstaatlichkeit hier ihre materielle Grundlage.
Was eine Konvention regelte
Der Inhalt war je nach Staat verschieden, folgte aber einem Muster. Das Kontingent des Staates wurde in die preußische Armee eingegliedert: preußische Organisation, preußische Ausbildungsvorschriften, preußische Bewaffnung, preußische Uniform, preußische Regimentsnummern. Die Kosten trug fortan im Wesentlichen der Reichs- beziehungsweise preußische Militäretat, die Rekruten stellte weiterhin das Land.
Dem Landesherrn blieben Ehren- und Restrechte: das Recht, dem Regiment seinen Namen zu geben, Offiziere seines Kontingents vorzuschlagen oder zu ernennen, Orden zu verleihen, Paraden abzunehmen. In den kleinsten Staaten blieb davon wenig mehr als eine Uniform und ein Titel. Die Kommandogewalt war weg.
Die Abstufungen
- Bayern — keine Konvention dieser Art — eigenes Kriegsministerium, eigener Generalstab, eigene Armee im Frieden. Der weitreichendste Vorbehalt des ganzen Reiches.
- Sachsen und Württemberg — eigene Kriegsministerien und eigene Armeekorps, organisatorisch aber eng an Preußen gebunden.
- Baden — Konvention von 1870 — vollständige Eingliederung; die badischen Truppen bildeten ein eigenes Armeekorps innerhalb der preußischen Armee.
- Hessen — Konvention vom 13. Juni 1871 — vollständige Eingliederung in die preußische Armee, das hessische Kriegsministerium wurde aufgelöst. Die Truppen blieben als Großherzoglich Hessische (25.) Division ein geschlossener Verband und behielten die Landesbezeichnung; Reservatrechte wie in Bayern, Sachsen oder Württemberg gab es nicht.
- Mecklenburg, Oldenburg, Braunschweig, Anhalt — je eigene Regimenter innerhalb der preußischen Nummerierung, mit landesherrlichen Namenszusätzen.
- Thüringische Kleinstaaten — meist über einen Beitritt zur Weimarer Konvention; die Kontingente gingen in gemeinsam bemannten Regimentern auf — Sachsen-Altenburg, Schwarzburg-Rudolstadt und beide Reuß im Infanterie-Regiment Nr. 96, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Coburg-Gotha im Nr. 95. Sachsen-Weimar-Eisenach dagegen stellte mit dem Nr. 94 ein rein weimarisches Regiment.
- Waldeck-Pyrmont — das gesamte Kontingent bestand aus einem einzigen Bataillon — dem III. Bataillon des preußischen Infanterie-Regiments Nr. 83 in Arolsen.
- Hansestädte — Bremen, Hamburg und Lübeck stellten die hanseatischen Infanterie-Regimenter; ihre republikanischen Senate hatten damit dieselbe Konstruktion wie die Fürsten.
Nicht jeder schloss einen eigenen Vertrag
Die Rede von „den Militärkonventionen" verdeckt, dass es sich keineswegs um zwei Dutzend gleichartiger Verträge handelte. Ein erheblicher Teil der thüringischen Kleinstaaten schloss überhaupt keinen eigenen Vertrag, sondern trat der Konvention bei, die Preußen am 4. Februar 1867 mit Sachsen-Weimar-Eisenach geschlossen hatte — nebst Protokoll vom 22. Februar. Diesen Weg gingen unter anderem Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und beide reußischen Fürstentümer.
Das ist mehr als eine juristische Feinheit. Wer nach „der Militärkonvention" eines dieser Länder sucht, findet keine — weil es keine gibt. Und es erklärt, warum in der Literatur so oft dasselbe Datum, der 4. Februar 1867, für Staaten auftaucht, die miteinander nichts zu tun hatten. Andere schlossen sehr wohl eigene Verträge, etwa Lippe am 26. Juni 1867, Sachsen-Coburg und Gotha am 6. Juni 1867 oder Oldenburg am 15. Juli 1867.
Kontingent und Garnison sind zweierlei
Der zweite verbreitete Kurzschluss ist die Annahme, das Kontingent eines Landes habe in diesem Land gelegen. Das war oft nicht der Fall — und gerade die Residenzstädte zeigen es:
- Meiningen — Das meiningische Bataillon lag in Hildburghausen. In der Residenzstadt selbst garnisonierte ein ortsfremdes preußisches Regiment — untergebracht in der Kaserne, die das Herzogtum kurz zuvor noch für das eigene Kontingent gebaut hatte.
- Bückeburg — Das schaumburg-lippische Kontingent lag bis 1897 im Nachbarland, in Detmold. Das Jäger-Bataillon, das in Bückeburg stand, hatte Preußen dorthin aus Kleve verlegt.
- Greiz — Die Residenz von Reuß älterer Linie hatte gar keine Garnison — nur ein monatlich aus Gera abgeordnetes Wachkommando an der Hauptwache.
- Pyrmont — Das waldeckische Kontingent lag als einzelnes Bataillon in Arolsen; der Kurort blieb militärisch leer.
Wer also die Militärgeschichte eines Kleinstaats sucht, muss zwei Fragen trennen: Wo dienten seine Landeskinder? Und: wer lag in seinen Städten? Die Antworten fallen regelmäßig auseinander.
Der letzte Verweigerer
Dass diese Verträge nicht überall widerstandslos hingenommen wurden, zeigt Braunschweig. Herzog Wilhelm lehnte eine Konvention beharrlich ab; 1875 wurde ihm indirekt mit einer Bundesexekution gedroht, begründet mit dem angeblich mangelhaften Ausbildungsstand seines Infanterie-Regiments. Erst nach seinem Tod 1884 kam die Vereinbarung zustande — unterzeichnet am 9. März 1886 in Braunschweig und am 18. März 1886 in Berlin, in Kraft zum 1. April 1886. Braunschweig war damit der letzte deutsche Bundesstaat, der eine Militärkonvention schloss, rund zwanzig Jahre nach den übrigen.
Was danach blieb, ist typisch für die ganze Konstruktion: Die Truppenteile behielten ihre Fahnen und trugen neben der preußischen weiterhin die blau-gelbe Landeskokarde, der Zusatz „Herzoglich" entfiel. Die schwarzen braunschweigischen Uniformen wurden bis 1892 durch blaue preußische ersetzt — nur die Husaren behielten ihr Schwarz. Sichtbares blieb erhalten, Entscheidendes wechselte den Besitzer.
Was das für die Garnisonskarte bedeutet
Für die Standortgeschichte hat das eine unmittelbare Folge: Der Bundesstaat sagt wenig darüber aus, welche Truppe an einem Ort lag. In einem waldeckischen, reußischen oder lippischen Ort stand ab 1867/71 preußisches Militär in preußischer Uniform. Wer die Ortsgeschichte eines Kleinstaats untersucht, sucht die Akten deshalb nicht nur im Landesarchiv, sondern in den preußischen Militärbeständen.
Umgekehrt erklärt die Konstruktion, warum manche Residenzstädte gar keine Garnison hatten: Lag das gesamte Landeskontingent als einzelnes Bataillon in einem anderen Ort — oder gleich in einem anderen Staat —, blieb die Residenz militärisch leer. Pyrmont im Fürstentum Waldeck-Pyrmont ist dafür das klarste Beispiel: Der Kurort führte kein Militär, weil das waldeckische Bataillon in Arolsen lag. In Greiz, der Residenz von Reuß älterer Linie, versah ein monatlich wechselndes Wachkommando aus dem benachbarten Gera den Dienst an der Hauptwache.
Ein Föderalismus auf Widerruf
Die Konventionen zeigen, wie das Kaiserreich funktionierte: nicht durch Abschaffung der Länder, sondern durch die Verlagerung der entscheidenden Fähigkeit — Gewalt zu organisieren — auf eine Ebene, auf der Preußen dominierte. Die Fürsten behielten Schlösser, Titel, Hofhaltung und Uniformen. Die Armeen, die diesen Titeln einmal Gewicht gegeben hatten, gehörten ihnen nicht mehr.
Wo die Akten liegen — und wo nicht
Für die Ortsforschung hat die Konstruktion eine bittere Nebenwirkung. Weil die Kontingente der meisten Staaten preußisch verwaltet wurden, landeten ihre Militärakten in den preußischen Heeresbeständen — und die wurden bei einem Luftangriff auf das Heeresarchiv in Potsdam im April 1945 zum weit überwiegenden Teil vernichtet. Personalunterlagen preußischer Soldaten des Kaiserreichs sind daher nur noch in Ausnahmefällen erhalten.
Erhalten geblieben sind dagegen die Bestände der Staaten mit eigener Militärverwaltung: Bayern (Kriegsarchiv im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, München), Sachsen (Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden) und Württemberg (Hauptstaatsarchiv Stuttgart). Wer nach einem Vorfahren oder einem Standort sucht, hat also nicht überall im Reich dieselben Chancen — die Militärkonvention seines Landes entscheidet mit darüber, ob es noch Quellen gibt. Für preußisch verwaltete Orte bleiben Ersatzüberlieferungen: Rangliste, Militärwochenblatt, Adressbücher, Bauakten der Stadt und Kirchenbücher der Militärgemeinden.